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Sommer in Rosenheim 2023

Von Juni bis September stehen zahlreiche Kulturangebote der Rosenheimer Vereine und Institutionen auf dem Programm. 

Am 02. und 03. Juni findet dabei mit einem Kulturfest die Auftaktveranstaltung in der Innenstadt statt. 

Unterstützt wird der „Sommer in Rosenheim“ von der Landesgartenschau Rosenheim 2010 GmbH als Kooperationspartner sowie der Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling, den Stadtwerken Rosenheim und der GRWS Wohnungsbau- und Sanierungsgesellschaft der Stadt Rosenheim mbH.

 

Plakatwettbewerb

"Kultur in Rosenheim gemeinsam gestalten"

jetzt noch bis zum 23.03.2023 teilnehmen

Mit den neuen kulturpolitischen Leitlinien und dem Motto „Kultur in Rosenheim gemeinsam gestalten“ lobt die Stadt Rosenheim einen Plakatwettbewerb für den „Sommer in Rosenheim“ aus.

Es gibt keine Teilnahmebeschränkungen.

Plakatvorschläge können noch bis zum 23.03.2023 eingereicht werden. Analoge Einreichungen, müssen bis zum 22.03.2023, 12:00 Uhr gerollt oder in einer Mappe im Kulturamt der Stadt Rosenheim am Ludwigsplatz 15 abgegeben werden. Digitale Entwürfe können über wetransfer.com hochgeladen werden. Der generierte Downloadlink muss dann an das Kulturamt geschickt werden.

.jetzt an das Kulturamt senden

Die Gewinnerin oder der Gewinner des Wettbewerbs kann das Siegerplakat zum Auftakt des „Sommers in Rosenheim“ am 02. Juni 2023 auf dem Grünen Markt präsentieren und erhält Cityschecks im Wert von 300 Euro.

Was dabei zu beachten ist:

  • Der Slogan „Sommer in Rosenheim - Kultur in der Stadt“ muss vollständig enthalten sein
  • Gestaltung mit Bezug zu Rosenheim, Kultur in der Stadt
  • Die URL www.sommer-in-rosenheim.de muss vollständig enthalten sein
  • Als Ausgangspunkt ist der zur Verfügung gestellte Hintergrund in den CI Farben zu verwenden.

.jetzt Hintergrund downloaden

  • Plakatgröße DIN A1 (59,4 x 84,1 cm) per druckfähiger Datei, oder in natura abzugeben.
  • Es sind nur Hochformate sind zugelassen
  • Keine Werbung, Firmennamen/-logos etc.
  • Die Technik ist freigestellt: Fototechniken, digitales Artwork usw. sind zugelassen. Kohletechniken ausschließlich in digitaler Form.