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Digitale Know-How-Offensive für Einzelhandel und Gastronomie

Digital noch besser sichtbar werden.jetzt

Im Zusammenwirken mit dem bayerischen Wirtschaftsministerium bietet die Stadt Rosenheim seit dem 22. Februar 2022 daher eine Know-how-Offensive für die Rosenheimer Einzelhändler, Gastronomen und Dienstleister an. 

"Die Digitale Sichtbarkeit ist heute von essentieller Bedeutung, denn die Kundschaft besucht das Unternehmen zweifach: zuerst im Netz und dann vor Ort. Das heißt Unternehmen, die im Netz gut gefunden werden, haben eine hohe Chance Kundschaft zu gewinnen und zu binden", so Judith Gebhart de Ginsberg, Leitung des Stadtmarketings der Stadt Rosenheim.

Doch das Netz und seine Kanäle verändern sich rasant – hier ist es schwer, am Ball zu bleiben. Deshalb führt die Stadt Rosenheim in Kooperation mit dem Citymanagement e.V., der IHK München und Oberbayern, dem Handelsverband Bayern und der IG AicherPark in den noch bis Juni 2022  eine digitale Know-How-Offensive an. Sie ist Teil des Förderprogramms „Digitale Einkaufsstadt 2020“ des bayerischen Wirtschaftsministeriums, über das die Stadt Rosenheim auch die Online-Plattform Rosenheim.jetzt ins Leben gerufen hat.

Digitale Know-How-Offensive: Fortbildung für Unternehmerinnen und Unternehmer

Bisher haben bereits über 60 Einzelhändler, Dienstleister und Gastronomen an den Fortbildungen zu „Social Media“, „Google Business“ und Unternehmenswebsiten teilgenommen.

Letzter Termin der Digitalen Know-How-Offensive“ ist am Mittwoch, 29. Juni 2022 19 Uhr  im OVB Medienhaus. Thema: „Digitales Recruiting – online die richtigen Bewerber finden.“ Referent Thomas Heim, Geschäftsführer der OVB24 GmbH wird darstellen, wie Unternehmen im „War of Talents“ die richtigen Bewerber für ihr Unternehmen finden können.

Rosenheimer Unternehmerinnen und Unternehmer können darüber hinaus noch bis Ende Mai „Werkstatttermine“ buchen. Das sind „Nachhilfestunden“ in Kleingruppen, die das Ziel haben die digitale Sichtbarkeit lokaler Unternehmen zu verbessern.

Das Angebot ist kostenfrei und gilt für alle Unternehmen, die ihren Sitz in der Stadt Rosenheim haben.

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