Angebote
Stiftungszweck
Förderung von Kultur, Kunst und Sport durch die Gewährung periodischer Geld- oder Sachleistungen an Personen oder Organisationen aus genannten Bereichen - bevorzugt im Rosenheimer Stadtgebiet.
Über die Vergabe entscheidet der Stiftungsausschuss.
Bewerbung/Anträge bei der Stiftungsverwaltung der Stadt möglich Antragsvoraussetzungen
- Gemeinnützigkeit des Antragsstellers und der Veranstaltung
- keine Doppel-Förderung durch die Stadt
- nur Förderung konkreter Projekte
- Geld- und Sachleistungen an Künstler möglich
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