Angebote
Förderung
- von Wissenschaft und Forschung
- von Bildung und Erziehung
- von Kunst und Kultur
- des öffentlichen Gesundheitswesens
- von mildtätigen Zwecken
- von kirchlichen Zwecken nach § 54 der Abgabenordnung
- der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe
- des Sports (insb. Breiten- und Nachwuchssport)
- des Feuer-, Katastrophen- und Zivilschutzes
- des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- des Tierschutzes
- der Heimatpflege und Heimatkunde
Die Förderung soll der Bevölkerung im Geschäftsgebiet der Stifterin zugutekommen, ohne jedoch Behörden, Städte und Gemeinden in der betreffenden Region von der Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben zu entlasten.