Vereine

Bürgerheimstiftung

Königsstraße 24
83022 Rosenheim 

Wir stellen uns vor

1959 entsteht die selbständige Bürgerheimstiftung durch die Zusammenlegung der Leprosen- und Armenspitalstiftung, die beide bis ins 16. Jahrhundert zurückreichen. Ihre Amtsgeschäfte führt die Stiftungsverwaltung der Stadt Rosenheim.

Angebote

Stiftungszweck 

Förderung der Altenhilfe zugunsten bedürftiger Rosenheimer Bürger durch Kauf und Vermietung von altengerechten Wohnungen. Diese werden zu vergünstigten Mieten vergeben - so etwa in der Schießstattstraße. Auch ist die Übernahme einer Betreuungspauschale möglich. 

 

 

Nachrangig gewährt die Bürgerheimstiftung finanzielle Unterstützung von Einzelpersonen oder Investitions und Betriebszuschüsse an gemeinnützige Träger. Bewerbung beim Sozialamt der Stadt möglich Antragsvoraussetzungen u.a.

 

• Mindestalter 65 Jahre

• mind. fünf Jahre in Rosenheim wohnhaft

• Bedürftigkeit im Sinne § 53 der Abgabenordnung (körperliche, geistige, seelische Behinderung oder finanzielle Bedürftigkeit)

Stiftungsverwaltung Stadt Rosenheim