Angebote
Stiftungszweck
Zweck dieser öffentlich-rechtlichen Stiftung war die Unterhaltung eines Bürgerheims für die minderbemittelte Bevölkerung. Da kein Bedarf mehr an einem Bürgerheim in der vom Stifter gewollten Form bestand, wurde die Stiftung 1990 in eine bürgerlich-rechtliche Stiftung zur Altenhilfe umgewandelt.
Nachrangig gewährt die Bürgerheimstiftung finanzielle Unterstützung von Einzelpersonen oder Investitions und Betriebszuschüsse an gemeinnützige Träger. Bewerbung beim Sozialamt der Stadt möglich Antragsvoraussetzungen u.a.
Vergaberechtlinien:
• Mindestalter 65 Jahre
• mind. fünf Jahre in Rosenheim wohnhaft
• Bedürftigkeit im Sinne § 53 der Abgabenordnung (körperliche, geistige, seelische Behinderung oder finanzielle Bedürftigkeit)
Stiftungsverwaltung Stadt Rosenheim
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