Angebote
Stiftungszweck
Zweck der Waisenhausstiftung der Stadt Rosenheim ist die Unterhaltung bzw. der Betrieb einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung für stationäre und teilstationäre Betreuung von Kindern und Jugendlichen, die einer Fremdunterbringung i. S. d. Sozialgesetzbuches VIII bedürfen und die Förderung von Kindern und Jugendlichen, von Projekten und sonstigen Maßnahmen außerhalb der Pflichtaufgaben der gesetzlichen Jugendhilfe.
.jetzt Fördermaßnahmen beantragen
Der Stiftungszweck wird z.B. durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
In der Einrichtung:
- Heimgruppen
- Externe Jugendwohngruppen
- Betreutes Wohnen
- Vorläufige Unterbringungen
Bei der Förderung außerhalb der gesetzlichen Jugendhilfe:
- Direkte Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus dem Stadtgebiet
- Projekte der Stadt Rosenheim, insbesondere das externe Betreute Wohnen– Wohnprojekt ASD
- Projekte des Betriebsträgers der Einrichtung „Schöne Aussicht“ sowie anderer örtlicher gemeinnütziger Träger der Kinder- und Jugendhilfe
- Projekte der Jugendsozialarbeit in Zusammenarbeit mit dem Verein „Pro Arbeit e.V.“

